Wie hoch ein Pflegegrad ausfällt, entscheidet der Abstand zu dem, was ein gleichaltriges Kind allein schafft — nicht der Name für das, was euer Kind hat. Wer „Pflegegrad Kind“ eintippt, findet Punktetabellen, Rechner und Foren, in denen über Module gestritten wird — der Satz, auf den es ankommt, steht in keinem Rechner.
Im Weg steht meist ein Bild. Pflege, das war die eigene Großmutter, das Bett im Wohnzimmer, der Dienst, der morgens kam. Ein Kind, das läuft, isst und lacht, passt nicht dorthin. Gemeint ist aber etwas anderes.
Nicht die Diagnose entscheidet, sondern die Selbständigkeit
In dem Regelwerk, nach dem der Medizinische Dienst begutachtet, steht, dass nicht die Schwere der Erkrankung entscheidet, sondern allein, wie stark die Selbständigkeit und die Fähigkeiten des Kindes beeinträchtigt sind. Im Kinderteil steht ein Satz, der wie eine Ermahnung klingt: „Alleiniges Aufzählen von Diagnosen ist nicht zielführend.“
Ganz ohne Medizin geht es trotzdem nicht, denn die Beeinträchtigung muss gesundheitlich bedingt sein; der Satz „du brauchst keine Diagnose“ greift damit zu weit. Richtig ist, dass der Name nicht der Maßstab ist. Die zweite Bedingung ist eine Frage der Zeit: Der Zustand muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, womit ein Infekt, ein Gipsarm oder ein schwieriges halbes Jahr in der Eingewöhnung herausfallen.
Und verglichen wird mit einem gleichaltrigen Kind. Ein zweijähriges Kind kann sich nicht allein anziehen — das ist keine Auffälligkeit, das ist zwei. Deshalb wird bei Kindern nicht gefragt, was sie nicht können, sondern wie groß der Abstand ist. Gezählt wird der Abstand.
Der Termin, den niemand für Pflege hält
Diesen Punkt erkläre ich in meiner Beratung öfter als jeden anderen. Im Regelwerk steht wörtlich:
„Nicht nur die Begleitung zu Arzt- oder Therapeutenbesuchen, sondern auch die Begleitung zur Frühförderung fließt in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ein.“
Im selben Absatz steht — das ist jetzt meine Zusammenfassung —, dass auch die Übungen zählen, die Eltern selbst durchführen. Die Bedingung gehört dazu: Diese Termine müssen regelmäßig anfallen und voraussichtlich mindestens sechs Monate lang.
Wie der Termin zu Hause abläuft
Er wird vorher angekündigt, er findet bei euch statt, und dein Kind ist dabei; es kommt eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin des Medizinischen Dienstes, meist für eine knappe Stunde.
Der häufigste Fehler passiert aus Höflichkeit: Dein Kind zeigt sich von seiner besten Seite, und weil eine Fremde am Küchentisch sitzt, sagst du „Ach, wir kriegen das schon hin“. Aufgeschrieben wird, was an diesem Vormittag zu hören ist — beschreib also den Durchschnitt und nicht den guten Tag. Ablesen darfst du dabei; niemand erwartet, dass du aus dem Kopf weißt, wie oft du letzte Woche nachts aufgestanden bist.
Was am Ende ankommt
Ein Pflegegrad bringt keinen Pflegedienst ins Kinderzimmer, sondern Geld und Zeit: das Pflegegeld, das jeden Monat kommt und für das ihr keine Rechnungen einreicht; einen monatlichen Betrag für Entlastung, also Ferienbetreuung oder jemanden, der euer Kind einen Nachmittag begleitet; einen Ersatz, wenn ihr selbst ausfallt; eine Pauschale für Verbrauchsmaterial; einen Zuschuss für einen Umbau. Nicht jede Stufe öffnet jede Tür — was für euch gilt, steht im Bescheid.
Was nicht zählt
Normale Entwicklungsphasen zählen nicht. Herausforderndes Verhalten, das zur Entwicklung gehört, wird ausdrücklich nicht berücksichtigt; Trotzphase und Pubertät sind im Regelwerk beim Namen genannt, Erziehungsfragen stehen daneben. Die Gegenrichtung steht dort aber auch: Stellt dein Kind ein Verhalten nach Aufforderung ab und fängt kurz darauf wieder an, weil es das Verbot nicht versteht oder sich nicht erinnert, dann gilt das als fehlende Selbststeuerung, und die zählt.
Der Schwerbehindertenausweis zählt ebenfalls nicht — das ist ein anderes Verfahren bei einer anderen Behörde, und das eine folgt nicht aus dem anderen. Und die Zahlen aus dem Netz zählen auch nicht: Typische Punktwerte je Diagnose gibt es in keiner amtlichen Auswertung, und wie oft Anträge für Kinder abgelehnt werden, ist nicht veröffentlicht.
Was der Antrag dagegen nicht kaputtmacht, ist die Frühförderung. Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung schließen sich nicht aus, das eine wird nicht gegen das andere gerechnet.
Der Antrag, in vier Sätzen
Ruf die Pflegekasse an, kein Amt. Den Antrag stellt ihr selbst, als sorgeberechtigte Eltern, und die Pflegekasse sitzt bei eurer Krankenkasse, ohne eine Behörde dazwischen. Ein Satz genügt: „Ich beantrage Pflegeleistungen für mein Kind.“ Der Antrag ist formfrei, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig, und schickt dir die Kasse danach einen Bogen, lass dir am Telefon sagen, bis wann er zurück soll. Stell ihn in dem Monat, in dem du dich entscheidest, denn Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, rückwirkend nicht.
Schreib dann zwei Wochen lang mit: Anziehen, Essen, Zähneputzen, nachts — was du übernimmst, wie oft und wie lange, dazu jede Fahrt zur Frühförderung, zur Therapie oder in die Praxis, mit Wartezeit und Rückweg, und die Übungen, die ihr zu Hause macht. Zwei Wochen reichen, weil daraus ein Durchschnitt wird und nicht die Erinnerung an den schlimmsten Abend.
Notier dir außerdem die Frist. Die Kasse entscheidet in 25 Arbeitstagen; dauert es länger und liegt es an ihr, bekommst du beim Erstantrag für jede angefangene Woche Verzug siebzig Euro, bei Wiederholungs- und Widerspruchsgutachten nicht. Kommt eine Ablehnung, lies zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids, die die für dich geltende Frist nennt; im Bescheid steht auch, was die Gutachterin gesehen hat, und dort lässt sich ein Widerspruch begründen.
Und wenn du vorher mit jemandem reden willst: Pflegestützpunkte beraten kostenlos und neutral, und in Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis einen. Für Bargteheide ist der des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe zuständig, in der Stadt selbst sitzt keiner.
Der Bescheid ist übrigens nicht das Ende: Er kann befristet sein, längstens für drei Jahre, und dann wird von Amts wegen neu geschaut. Wer bis dahin weiter mitschreibt, sitzt nicht wieder vor einem leeren Blatt.
Was der Antrag nicht klärt
Für alles Medizinische gilt dieser Text nicht. Ich stelle keine Diagnosen und darf das auch nicht; was hier steht, ersetzt keine ärztliche Abklärung und ist keine Rechtsberatung.
Für den Antrag brauchst du die Praxis nicht. Für den Tag der Begutachtung hilft es, wenn Befunde, laufende Verordnungen und die Berichte der Frühförderstelle beisammen sind.
Kurzfristig, ohne den nächsten Vorsorgetermin abzuwarten, gehört ein Kind in die Praxis, wenn es Fähigkeiten verliert, die es schon hatte — Wörter, Bewegungen, Blickkontakt. Das ist keine Verwaltungsfrage, sondern eine Arztfrage.
Zurück zum Blog