Ein SPZ, ausgeschrieben ein Sozialpädiatrisches Zentrum, ist keine Praxis, sondern eine ermächtigte Einrichtung unter ständiger ärztlicher Leitung — und die Ermächtigung wird jedem Haus einzeln erteilt, mit eigenen Bedingungen. Für gesetzlich versicherte Kinder kostet das nichts: Eine Zuzahlung gibt es nicht, und euer Einkommen wird nicht geprüft.
Meistens fällt das Wort von jemand anderem, am Kita-Zaun oder in der Praxis, und ohne Beschreibung. Auf den Seiten der Häuser steht „interdisziplinär“ und „Entwicklungsdiagnostik“, was nach dem Ort klingt, an dem jemand von vorn bis hinten hinsieht. Fragt die Kinderärztin dann, wofür genau, wird es schwierig.
Ein Satz im Gesetz — und was er nicht verlangt
Ein einziger Satz sagt, für welche Kinder diese Häuser gedacht sind. Die Behandlung, heißt es dort,
„ist auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können.“
Das ist eine Schwelle und keine Warteschlange: Gefragt ist nicht, wo ihr schon überall wart, sondern ob die Frage, die dein Kind aufgibt, für eine Praxis oder eine Frühförderstelle zu groß ist. Der Halbsatz von der drohenden Krankheit steht dabei nicht zufällig da, denn ein fertiger Befund ist nicht verlangt.
Das Zweite steckt in einem einzigen Wort: oder, nicht „und danach“. Das Bild von der dritten Stufe benutze ich selbst, aber es ist meine Deutung und kein Zitat. Wer euch sagt, ihr müsstet zuerst die Frühförderstelle durchlaufen, beruft sich also auf eine Reihenfolge, die dort nicht geschrieben steht.
Wer die Tür öffnet
Diese Häuser werden in aller Regel nur auf Überweisung tätig, und das ist die erste Stelle, an der es hakt. Was genau verlangt ist, steht in der Ermächtigung dieses einen Hauses — ob die Hausarztpraxis genügt oder ob es die Kinderärztin sein muss, erfahrt ihr nur dort. Eine Privatpraxis kann die Überweisung nicht ausstellen, weil das Formular ein vertragsärztliches ist.
Für Familien aus dem Kreis Stormarn kommt eine Wegstrecke dazu, denn im Kreis gibt es kein solches Zentrum. Für Schleswig-Holstein sind vier verzeichnet, in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Pelzerhaken; von Bargteheide aus liegen die drei Hamburger Häuser und Lübeck am nächsten. Ob eines davon ein Kind aus dem Umland annimmt, hängt wieder an seiner Ermächtigung, und eine Quelle dazu habe ich nicht gefunden. Das klärt der Anruf vor der Anmeldung.
Wie es an einem Haus abläuft
Was nach der Anmeldung passiert, ist bundesweit nirgends vorgeschrieben; ich beschreibe den Ablauf eines einzigen Hauses, das ihn veröffentlicht hat.
Am Anfang steht dort ein Fragebogen, noch kein Termin. Er fragt nach der Schwangerschaft, nach der Geburt, nach den ersten Wörtern und den ersten Schritten — füll ihn nicht abends um elf aus, denn was du dort hineinschreibst, ist die halbe Vorgeschichte, und niemand fragt sie später noch einmal so vollständig ab. Woran du merkst, dass du am richtigen Ort bist: Es fragt jemand nach eurem Alltag und nicht nur nach dem Kind, also wann es aufsteht, wie das Anziehen läuft und wie der Abschied in der Kita aussieht.
Am Ende bekommen die Eltern und die überweisende Praxis einen Brief mit Befunden und Empfehlungen. Einen Anspruch darauf gibt das Gesetz allerdings nicht her — wenn er dir wichtig ist, frag beim Anruf danach, statt ihn vorauszusetzen.
Zwei Dinge ist ein SPZ dagegen nicht. Es ist keine Abkürzung: Wie lange ihr auf einen Termin wartet, lässt sich nicht seriös beziffern, eine belastbare Erhebung für Deutschland habe ich nicht gefunden, und aus der Angabe eines Hauses folgt für ein anderes nichts. Deshalb schreibe ich dir keine hin — frag beim ersten Anruf danach, und frag gleich mit, ob es eine Liste für kurzfristig frei werdende Termine gibt. Und es ist keine reine Begutachtungsstelle: In Schleswig-Holstein kann die Frühförderung auch in einem solchen Zentrum stattfinden, und daran hängt etwas, das im Antrag zählt. Meldet ihr die Frühförderung in einem Zentrum an, entscheidet die Krankenkasse über den Antrag; meldet ihr sie in einer Frühförderstelle an, entscheidet der Träger der Eingliederungshilfe. Wo ihr euch anmeldet, entscheidet also mit, wer über euren Antrag befindet — bundesweit gilt das nicht.
Vier Fragen für den Anruf
Schreib die Frage auf, die dieses Haus beantworten soll. Nicht „was hat mein Kind“, sondern die Alltagsfrage: warum es mit vier die Treppe nur im Nachstellschritt nimmt, warum es nach drei Monaten Kita morgens noch schreit. Für die Überweisung braucht die Kinderärztin einen Grund und kein Etikett.
Ruf dann vor der Anmeldung dort an. Am Telefon sitzt die Anmeldung und keine Ärztin, also halt es kurz und stell vier Fragen: Nehmt ihr Kinder aus unserem Kreis an? Von welchen Praxen nehmt ihr Überweisungen? Womit rechnen wir bis zum ersten Termin? Und was schickt ihr uns vorab zu? Schreib die Antworten mit, samt dem Namen der Person am Hörer, denn beim zweiten Anruf ist das viel wert.
Frag in derselben Woche nach der Frühförderstelle. In Schleswig-Holstein führt der erste Weg dorthin über das offene Beratungsangebot der interdisziplinären Frühförderstelle, ohne Überweisung und ohne Befund. Das Gesetz stellt beides nebeneinander — also stell es auch nebeneinander, statt zu warten.
Und nimm eine Frage mit in den Termin. Wenn die Kinderärztin die Überweisung nicht ausstellen will, bringt „warum nicht“ selten etwas, eine andere Frage schon: „Was müsste sich zeigen, damit Sie sie ausstellen?“ Darauf folgt ein Kriterium oder ein Datum, und beides ist mehr als ein Nein.
Wann du nicht wartest, sondern die Kinderärztin anrufst
Für alles Medizinische gilt dieser Text nicht. Ich stelle keine Diagnosen und darf das auch nicht; was hier steht, ersetzt keine ärztliche Abklärung.
Ein Punkt gilt unstrittig als Grund, nicht abzuwarten: wenn dein Kind etwas verliert, das es schon konnte — Wörter, Bewegungen, Blickkontakt. Damit rufst du in der Praxis an, ohne eine Anmeldung abzuwarten.
Eine amtliche Liste weiterer Warnzeichen habe ich weder im Regelwerk zu den Vorsorgeuntersuchungen noch in den Leitlinien gefunden, und deshalb schreibe ich dir keine hin. Wenn dir etwas akut nicht geheuer ist, entscheidet die Praxis am Telefon, ob es ein Termin sein muss; das ist dann keine Frage für eine Anmeldung und eine Warteliste, sondern eine Arztfrage.
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